Es gibt ja nun seit 2007 das berühmte Elterngeld. Unsere liebe Kleine kam am 24.01 zur Welt, damit sind wir prinzipiell bezugsberechtigt.

Den Antrag zu bekommen war einfach, das Standesamt hat ihn uns gleich mit geschickt, mit den Geburtsurkunden und dem ganzen Kram. Das Ausfüllen war schon nicht mehr ganz so einfach. Wir verdienen beide auf Lohnsteuerkarte und zusätzlich aus selbständiger Arbeit. Da ist dann schon der der Berechnung zugunde liegende 12-Monatszeitraum strittig. Nach den Buchstaben des Gesetzes “liegt es im Ermessen des Bearbeiters”.

Njaja, wir haben einfach die Summe unserer Einkünfte im Zeitraum Jan 06 bis Dez 06 hingeschickt und gehofft, das ein Bescheid ergeht. Aber nix da. Wir mussten monatliche Einzelaufstellungen unserer Lohnbezüge nachreichen. Der Beamte muss sich nämlich versichern, das keine “einmaligen” Zahlungen in die Berechnung einfließen. “Einmalig” sind Tantiemen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Provisionen… also kurz, so ziemlich alles was irgendwie erfolgsabhängig ist.

Zusätzlich sollten wir Bilanz und G&V von 2006 für unsere selbständigen Unternehmungen nachreichen - im Februar. Weil Bilanzen und GuVs nun mal nicht so ex hopp aufzustellen sind, durften wir auch eine Bescheinigung unseres Steuerberater beilegen - über die voraussichtliche Gewinnlage.

Dazu muss dann noch eine Geburtsurkunde (die liegt witzigerweise dem Antrag bei und muss also nur wieder zurück geschickt werden) und die Einkommensteuererklärung von 2005. Die Einkommensteuererklärung von 2006 wollten sie auch. Aber oh Wunder, auch die haben wir im Feb 2006 natürlich noch nicht…

Nun dann, mehrfacher EMail-Wechsel führte zuletzt zur postalischen Nachreichung aller gewünschten Formulare und Nachweise etwa Mitte März. Jetzt ist Ende April und wir haben noch keine Antwort (und natürlich auch kein Geld).

… Fortsetzung folgt …